Platz der Kinderrechte – Symbol für Hoffnung und Zukunft
Schild mit Platz der Kinderrechte.

ZfM fördert den Platz der Kinderrechte in Neumünster – ein Ort der Hoffnung und des Engagements für Kinderrechte. 

Es ist ein bewegender Moment im Mai 2025, als der Platz der Kinderrechte mitten auf dem Großflecken in Neumünster feierlich eröffnet wird. Initiiert vom Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendverband Neumünster, entsteht hier ein Ort, der Raum der Sicherheit und des Austauschs sein wird.

Für die Organisatoren geht damit ein Herzensprojekt in Erfüllung. Schon lange träumten sie davon, einen sicheren Zufluchtsort für Kinder zu schaffen – einen Platz, der sie stärkt, schützt und ihre Stimmen hörbar macht.


Denn Kinder sind laut den Verantwortlichen keine kleinen Erwachsenen. Sie haben andere Bedürfnisse, ein Recht auf Bildung, gesunde Ernährung, Spiel und Freizeit. Der neue Platz soll nicht nur auf die Rechte von Kindern aufmerksam machen, sondern auch den generationsübergreifenden Dialog fördern – zwischen Jung und Alt, zwischen Gesellschaft und Politik.

Mit dem Platz der Kinderrechte wird ein klares Zeichen für Kinderschutz und gesellschaftliche Verantwortung gesetzt – mitten im Herzen Neumünsters. “Zusammen für Morgen” freut sich darüber, diese Initiative unterstützen zu dürfen.

Mehr Informationen über Kinderrechte gibt es hier.

Eröffnung Platz der Kinderrechte
Im Mai 2025 wurde der Platz der Kinderrechte auf dem Großflecken in Neumünster eröffnet.

Warum gibt es Kinderrechte?

Kinder sind genauso wie Erwachsene Menschen, die Rechte haben. Im Vergleich zu Erwachsenen sind Kinder besonders schutzbedürftig und haben spezifische Bedürfnisse, die in der allgemeinen Menschenrechtsgesetzgebung nicht immer abgedeckt sind. Um die Rechte von Kindern weltweit zu schützen und zu fördern, wurde die UN-Kinderrechtskonvention gegründet. Diese stellt sicher, dass Kinder weltweit als eigenständige Rechtssubjekte anerkannt werden. Zusätzlich setzen sie sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern unter anderem in folgenden Bereichen gewahrt, werden:

  • Bildung
  • Gesundheit
  • Schutz vor Gewalt
  • Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen

Seit wann gibt es die UN-Kinderrechte?

Am 20. November 1989 wurde die Konvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 2. September 1990 in Kraft. Insgesamt umfasst sie 54 Artikel, die die Verpflichtungen der Staaten festlegen, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Recht auf Nichtdiskriminierung
  • Das Recht auf Leben
  • Das Recht auf Überleben
  • Das Recht auf Entwicklung
  • Das Recht auf Beteiligung


Das Besondere: Die UN-Kinderrechtskonvention ist weltweit das am meisten rechtsgültige Menschenrechtsinstrument. Bis auf die USA haben alle Staaten der Vereinten Nationen die Konvention unterzeichnet und sich verpflichtet, die darin festgelegten Rechte zu wahren.

Auch in Deutschland werden die Kinderrechte gepflegt. Am 5. April 1992 trat die deutsche Bundesrepublik der UN-Konvention bei. Seitdem dient sie als Grundlage für die Entwicklung von Programmen und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern und ist wesentlicher Bestandteil der nationalen Gesetzgebung.

Welche drei Säulen gehören zu den Kinderrechten?

1. Schutzrechte

Diese Rechte schützen Kinder vor jeder Form von Gewalt, Ausbeutung, Vernachlässigung oder Missbrauch.

Beispiel:

  • Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt
  • Schutz vor Kinderarbeit und sexueller Ausbeutung
  • Recht auf Schutz im Krieg oder auf der Flucht

2. Förderrechte

Diese Rechte sichern Kindern eine bestmögliche Entwicklung und Unterstützung.

Beispiele:

  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Gesundheitsversorgung
  • Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • Förderung der geistigen, sozialen und kulturellen Entwicklung

3. Beteiligungsrechte

Kinder haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden.

Beispiele:

  • Recht auf freie Meinungsäußerung
  • Recht, gehört zu werden – z. B. bei Gericht oder in der Schule
  • Recht auf Versammlungsfreiheit

Was sind die zehn wichtigsten Kinderrechte?

1. Recht auf Gleichbehandlung

Alle Kinder haben die gleichen Rechte – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Sprache.

2. Recht auf Schutz vor Gewalt

Kinder dürfen nicht geschlagen, missbraucht, vernachlässigt oder ausgebeutet werden.

3. Recht auf elterliche Fürsorge

Kinder haben das Recht, bei ihren Eltern aufzuwachsen – in einer sicheren und liebevollen Umgebung.

4. Recht auf Bildung

Jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen – kostenlos und ohne Diskriminierung.

5. Recht auf Gesundheit

Kinder haben ein Recht auf medizinische Versorgung, sauberes Wasser, gesundes Essen und saubere Umwelt.

6. Recht auf Freizeit und Spiel

Kinder dürfen spielen, sich erholen und kreativ sein – das ist wichtig für ihre Entwicklung.

7. Recht auf Meinungsäußerung

Kinder dürfen ihre Meinung sagen und haben das Recht, gehört zu werden – z. B. in der Schule oder vor Gericht.

8. Recht auf Identität

Kinder haben das Recht auf einen Namen, eine Nationalität und das Wissen um ihre Herkunft.

9. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

Kinder dürfen nicht in Kriegen kämpfen und müssen besonderen Schutz erhalten, wenn sie fliehen müssen.

10. Recht auf besondere Fürsorge bei Behinderung

Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Förderung, damit sie gleichberechtigt leben können.

Unsere Abteilung „Wir für Morgen“ setzt sich gezielt für Projekte ein, die einen positiven Beitrag für die